Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Vertragsabschluss
Der Vertragspartner (Auftraggeber – nachfolgend AG genannt) der FireLife GmbH (Auftragnehmer – nachfolgend AN genannt) bestätigt mit Unterzeichnung der Angebotsbestätigung ausdrücklich, dass er von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) Kenntnis erlangt hat. Er erklärt ausdrücklich, dass er diese AGB anerkennt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die AGB des Vertragspartners der FireLife GmbH nicht gelten.
2 Angebote, Preisangaben
Die Angebote des AN sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung (Auftragsbestätigung) durch den AN. Diese Bedingungen gelten auch für angebotene Zusatzleistungen, die über den Vertrag hinausgehen und auf Grundlage einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung erfolgen. Kostenvoranschläge sind unverbindlich; eine Gewähr für die Richtigkeit des Kostenvoranschlages wird nicht übernommen.
3 Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des AN und wird nach den allgemeinen Regeln der Technik und unter Beachtung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (Zusendung der Auftragsbestätigung) geltenden Vorschriften durchgeführt. Änderungen und Ergänzungen des Vertragsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den AN. Der AN kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte, sofern die Eigenverantwortung des AN erhalten bleibt, als Erfüllungsgehilfen heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des AN Aufträge erteilen. Die Arbeiten werden in der Regel in den Räumen des AN durchgeführt.
4 Durchführung des Vertrages
Innerhalb des Rahmens, den die vertraglichen Vereinbarungen setzen, bestimmt und verantwortet der AN die Art und Weise, wie der Auftrag ausgeführt wird. Weisungsrechte des Kunden bestehen nicht, jedoch wird der AN stets bemüht sein, den Wünschen des AG Rechnung zu tragen.
5 Mitwirkungspflichten
Der Kunde (AG) ist verpflichtet, den AN bei der Erfüllung seiner Leistungen im erforderlichen Umfang zu unterstützen und insbesondere mit den notwendigen Informationen und Unterlagen zu versorgen. Für Fehler, welche auf der Fehler– oder lückenhaften Darstellung des Sachverhaltes und/oder falscher oder fehlender oder veralteter Informationen/Unterlagen oder Zeichnungen beruhen, wird keine Haftung übernommen. Dies bezieht sich darüber hinaus auch die vom AG geschlossenen Verträge mit anderen, an einem Projekt beteiligten, Planern, welche basierend auf den geltenden Richtlinien den AN bei der Erfüllung seiner Leistungen im erforderlichen Umfang unterstützen müssen. Soweit der Kunde (AG) oder dessen Lieferanten (Planer) seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, kann der AN ihn unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Mitwirkung auffordern. Kommt der AG seiner Mitwirkungspflicht gleichwohl nicht nach, ist der AN berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Ersatz der bis dahin entstandenen Aufwendungen zu verlangen. Die Mitwirkungspflicht des AG und der von ihm beauftragten Dritten ist für den AN kostenfrei.
6 Fristen und Termine
Es gelten ausschliesslich die zu Auftragsbeginn genannten Termine und Fristen. Änderungen des Terminplanes bedürfen einer schriftlichen Mitteilung (z.B. Sitzungsprotokoll) mindestens 4 Wochen vor der vereinbarten Leistungserbringung oder in gegenseitigem Einverständnis.
Die Einhaltung der vereinbarten Fristen und Termine setzt voraus, dass der Auftraggeber alle zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere Pläne, rechtzeitig liefert.
Die Leistungsfristen und -Termine des AN verlängern sich um den Zeitraum, in dem sich der AG oder in seinem Namen beauftragten Dritten mit seinen vertraglichen Verpflichtungen dem AN gegenüber im Rückstand befindet. Gleiches gilt auch bei Ereignissen höherer Gewalt (z.B. Streik, Krieg, Aufruhr, Pandemie, etc.) und bei Eintritt von unvorhergesehenen Hindernissen, die ausserhalb des Einflusses des Auftragnehmers liegen, für die Dauer der Behinderung.
7 Vergütung, Zahlung, Zahlungsverzug
Die Vergütung für die vom AN erbrachten Leistungen/Teilleistungen wird nach Zusendung dieser (per Mail oder auf Datenträger) in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsunfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des AG ist der AN unbeschadet sonstiger Rechte befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Leistungen zu verlangen. Die Rechnungen sind soweit nichts anderes in der Auftragsbestätigung vereinbart ist, 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Preise verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer in der am Tag der Rechnungsstellung gültigen gesetzlich festgelegten Höhe. Kommt der AG mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, kann der AN nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den AG zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. Der AG ist nicht berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des AN an Dritte abzutreten. Gleiches gilt für die Übertragung des gesamten Vertrages.
8 Genehmigung/Abnahme der Leistungen
Der AG hat die Planungsleistungen unverzüglich schriftlich zu genehmigen. Erfolgt eine schriftlich Genehmigung der vorgelegten Planungen nicht, gelten diese nach Ablauf von 10 Werktagen nach Rechnungsdatum als genehmigt und abgenommen.
9 Nutzungsrechte
Der AG ist berechtigt, die vertraglich erbrachten Unterlagen für den vorgesehenen Einsatzzweck zu nutzen. Alle anderen Nutzungsrechte bleiben beim AN. Soweit die Leistungen des AN zu schutzrechtsfähigen Ergebnissen führen, räumt der AN dem AG das nicht ausschließliche Recht ein, seine Leistungen zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht ist nicht übertragbar. Der AG ist nicht berechtigt Unterlizenzen zu erteilen. Insbesondere ist der AG nicht berechtigt, die Leistungen des AN zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder vorzuführen.
10 Gewährleistung
Ist der Leistungsgegenstand nachweislich mangelhaft oder fehlen ihm vertraglich zugesicherte Eigenschaften, so wird der AN nach seiner Wahl unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche Ersatz liefern oder kostenlos nachbessern. Der AG hat Beanstandungen unverzüglich, spätestens 14 Werktage nach Entgegennahme des Leistungsgegenstandes, schriftlich mit ausführlicher Begründung dem AN mitzuteilen. Dem AG ist das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrags/Wandlung oder Herabsetzung der Vergütung/Minderung vorbehalten, wenn der AN eine ihm angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne Ersatz zu leisten oder den Leistungsgegenstand nachgebessert zu haben.
11 Schadensersatzansprüche/Haftung
Für Ansprüche auf Schadenersatz wegen schuldhafter Handlungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unter anderem Verzug, positive Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung, Produkthaftpflicht, mangelhafter Lieferung, haftet der AN, deren gesetzliche Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Alle darüber hinaus gehenden Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen. Das gilt auch für Schäden, die bei Nachbesserungen entstehen. Eine Haftung für Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche des AG sind auf die tatsächlich gezahlte Vergütung begrenzt. Schadensersatzansprüche des AG verjähren spätestens nach 2 Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der AG Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach 3 Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
12 Urheberrechtsschutz
Der AN behält an den von ihm erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind das Urheberrecht. Insoweit darf der Kunde die im Rahmen der Dienstleistung erstellten Unterlagen nur für den Zweck verwenden, für den sie vereinbarungsgemäß bestimmt sind. Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Unterlagen an Dritte oder eine andere Art der Verwendung ist nur mit schriftlicher Genehmigung des AN gestattet. Eine Veröffentlichung der Unterlagen bedarf in jedem Fall der Einwilligung des AN. Vervielfältigungen sind nur im Rahmen des Verwendungszweckes gestattet.
13 Geheimhaltung
Alle der im Zusammenhang mit dem Auftrag zugänglich werdenden Informationen werden vertraulich behandelt. Der AN ist berechtigt, die Dienstleistung zusammen mit seinem Namen in der Referenzliste/Homepage zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderen vereinbart ist.
14 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
Für alle aus unserer Geschäftsbeziehung mit dem Besteller resultierenden Rechtsstreitigkeiten kommt ausschließlich deutsches Recht zu Anwendung. Gerichtsstand ist Freiburg i. Brsg.. Dies gilt nur, sofern der Besteller ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt sind, ist für alle aus unserer Geschäftsbeziehung mit dem Besteller resultierenden Rechtsstreitigkeiten Gerichtsstand Freiburg i. Brsg..
15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unserer AGB‘s unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Geltung derselben im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich bereits heute dazu, im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung, jeweils ersatzweise eine Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt.
1 Vertragsabschluss
Der Vertragspartner (Auftraggeber – nachfolgend AG genannt) der FireLife GmbH (Auftragnehmer – nachfolgend AN genannt) bestätigt mit Unterzeichnung der Angebotsbestätigung ausdrücklich, dass er von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) Kenntnis erlangt hat. Er erklärt ausdrücklich, dass er diese AGB anerkennt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die AGB des Vertragspartners der FireLife GmbH nicht gelten.
2 Angebote, Preisangaben
Die Angebote des AN sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung (Auftragsbestätigung) durch den AN. Diese Bedingungen gelten auch für angebotene Zusatzleistungen, die über den Vertrag hinausgehen und auf Grundlage einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung erfolgen. Kostenvoranschläge sind unverbindlich; eine Gewähr für die Richtigkeit des Kostenvoranschlages wird nicht übernommen.
3 Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des AN und wird nach den allgemeinen Regeln der Technik und unter Beachtung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (Zusendung der Auftragsbestätigung) geltenden Vorschriften durchgeführt. Änderungen und Ergänzungen des Vertragsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den AN. Der AN kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte, sofern die Eigenverantwortung des AN erhalten bleibt, als Erfüllungsgehilfen heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des AN Aufträge erteilen. Die Arbeiten werden in der Regel in den Räumen des AN durchgeführt.
4 Durchführung des Vertrages
Innerhalb des Rahmens, den die vertraglichen Vereinbarungen setzen, bestimmt und verantwortet der AN die Art und Weise, wie der Auftrag ausgeführt wird. Weisungsrechte des Kunden bestehen nicht, jedoch wird der AN stets bemüht sein, den Wünschen des AG Rechnung zu tragen.
5 Mitwirkungspflichten
Der Kunde (AG) ist verpflichtet, den AN bei der Erfüllung seiner Leistungen im erforderlichen Umfang zu unterstützen und insbesondere mit den notwendigen Informationen und Unterlagen zu versorgen. Für Fehler, welche auf der Fehler– oder lückenhaften Darstellung des Sachverhaltes und/oder falscher oder fehlender oder veralteter Informationen/Unterlagen oder Zeichnungen beruhen, wird keine Haftung übernommen. Dies bezieht sich darüber hinaus auch die vom AG geschlossenen Verträge mit anderen, an einem Projekt beteiligten, Planern, welche basierend auf den geltenden Richtlinien den AN bei der Erfüllung seiner Leistungen im erforderlichen Umfang unterstützen müssen. Soweit der Kunde (AG) oder dessen Lieferanten (Planer) seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, kann der AN ihn unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Mitwirkung auffordern. Kommt der AG seiner Mitwirkungspflicht gleichwohl nicht nach, ist der AN berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Ersatz der bis dahin entstandenen Aufwendungen zu verlangen. Die Mitwirkungspflicht des AG und der von ihm beauftragten Dritten ist für den AN kostenfrei.
6 Fristen und Termine
Es gelten ausschliesslich die zu Auftragsbeginn genannten Termine und Fristen. Änderungen des Terminplanes bedürfen einer schriftlichen Mitteilung (z.B. Sitzungsprotokoll) mindestens 4 Wochen vor der vereinbarten Leistungserbringung oder in gegenseitigem Einverständnis.
Die Einhaltung der vereinbarten Fristen und Termine setzt voraus, dass der Auftraggeber alle zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere Pläne, rechtzeitig liefert.
Die Leistungsfristen und -Termine des AN verlängern sich um den Zeitraum, in dem sich der AG oder in seinem Namen beauftragten Dritten mit seinen vertraglichen Verpflichtungen dem AN gegenüber im Rückstand befindet. Gleiches gilt auch bei Ereignissen höherer Gewalt (z.B. Streik, Krieg, Aufruhr, Pandemie, etc.) und bei Eintritt von unvorhergesehenen Hindernissen, die ausserhalb des Einflusses des Auftragnehmers liegen, für die Dauer der Behinderung.
7 Vergütung, Zahlung, Zahlungsverzug
Die Vergütung für die vom AN erbrachten Leistungen/Teilleistungen wird nach Zusendung dieser (per Mail oder auf Datenträger) in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsunfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des AG ist der AN unbeschadet sonstiger Rechte befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Leistungen zu verlangen. Die Rechnungen sind soweit nichts anderes in der Auftragsbestätigung vereinbart ist, 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Preise verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer in der am Tag der Rechnungsstellung gültigen gesetzlich festgelegten Höhe. Kommt der AG mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, kann der AN nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den AG zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. Der AG ist nicht berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des AN an Dritte abzutreten. Gleiches gilt für die Übertragung des gesamten Vertrages.
8 Genehmigung/Abnahme der Leistungen
Der AG hat die Planungsleistungen unverzüglich schriftlich zu genehmigen. Erfolgt eine schriftlich Genehmigung der vorgelegten Planungen nicht, gelten diese nach Ablauf von 10 Werktagen nach Rechnungsdatum als genehmigt und abgenommen.
9 Nutzungsrechte
Der AG ist berechtigt, die vertraglich erbrachten Unterlagen für den vorgesehenen Einsatzzweck zu nutzen. Alle anderen Nutzungsrechte bleiben beim AN. Soweit die Leistungen des AN zu schutzrechtsfähigen Ergebnissen führen, räumt der AN dem AG das nicht ausschließliche Recht ein, seine Leistungen zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht ist nicht übertragbar. Der AG ist nicht berechtigt Unterlizenzen zu erteilen. Insbesondere ist der AG nicht berechtigt, die Leistungen des AN zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder vorzuführen.
10 Gewährleistung
Ist der Leistungsgegenstand nachweislich mangelhaft oder fehlen ihm vertraglich zugesicherte Eigenschaften, so wird der AN nach seiner Wahl unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche Ersatz liefern oder kostenlos nachbessern. Der AG hat Beanstandungen unverzüglich, spätestens 14 Werktage nach Entgegennahme des Leistungsgegenstandes, schriftlich mit ausführlicher Begründung dem AN mitzuteilen. Dem AG ist das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrags/Wandlung oder Herabsetzung der Vergütung/Minderung vorbehalten, wenn der AN eine ihm angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne Ersatz zu leisten oder den Leistungsgegenstand nachgebessert zu haben.
11 Schadensersatzansprüche/Haftung
Für Ansprüche auf Schadenersatz wegen schuldhafter Handlungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unter anderem Verzug, positive Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung, Produkthaftpflicht, mangelhafter Lieferung, haftet der AN, deren gesetzliche Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Alle darüber hinaus gehenden Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen. Das gilt auch für Schäden, die bei Nachbesserungen entstehen. Eine Haftung für Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche des AG sind auf die tatsächlich gezahlte Vergütung begrenzt. Schadensersatzansprüche des AG verjähren spätestens nach 2 Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der AG Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach 3 Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
12 Urheberrechtsschutz
Der AN behält an den von ihm erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind das Urheberrecht. Insoweit darf der Kunde die im Rahmen der Dienstleistung erstellten Unterlagen nur für den Zweck verwenden, für den sie vereinbarungsgemäß bestimmt sind. Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Unterlagen an Dritte oder eine andere Art der Verwendung ist nur mit schriftlicher Genehmigung des AN gestattet. Eine Veröffentlichung der Unterlagen bedarf in jedem Fall der Einwilligung des AN. Vervielfältigungen sind nur im Rahmen des Verwendungszweckes gestattet.
13 Geheimhaltung
Alle der im Zusammenhang mit dem Auftrag zugänglich werdenden Informationen werden vertraulich behandelt. Der AN ist berechtigt, die Dienstleistung zusammen mit seinem Namen in der Referenzliste/Homepage zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderen vereinbart ist.
14 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
Für alle aus unserer Geschäftsbeziehung mit dem Besteller resultierenden Rechtsstreitigkeiten kommt ausschließlich deutsches Recht zu Anwendung. Gerichtsstand ist Freiburg i. Brsg.. Dies gilt nur, sofern der Besteller ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt sind, ist für alle aus unserer Geschäftsbeziehung mit dem Besteller resultierenden Rechtsstreitigkeiten Gerichtsstand Freiburg i. Brsg..
15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unserer AGB‘s unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Geltung derselben im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich bereits heute dazu, im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung, jeweils ersatzweise eine Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt.
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